Fangjagd

Die Ausübung der Jagd mit Fanggeräten ist in Hessen nur Personen gestattet, die an einem anerkannten Ausbildungslehrgang teilgenommen haben.

Die gesetzlichen Vorschriften hierzu finden Sie im Hessischen Jagdgesetz.

Dieser Lehrgang muss gleichermaßen von Jägern, die in ihren Revieren die Fangjagd ausüben möchten, und von Personen, die keinen Jagdschein besitzen und von ihrem Recht auf beschränkte Jagdausübung auf einem befriedeten Bezirk (Wildkaninchen und Raubwild) Gebrauch machen wollen, absolviert werden.

Der Jagdverein Hubertus Kreis Eschwege e.V. bietet seinen Mitgliedern, den Mitgliedern anderer Jagdvereine und Privatpersonen jährlich mindestens einen anerkannten Ausbildungslehrgang an, der zum Erhalt der benötigten Bescheinigung führt.

Die Ausbildungsgebühr beträgt derzeit 60,- Euro. Seit 1996 haben über 300 Personen dieses Angebot des Jagdvereins wahrgenommen.

Der Ausbildungsleiter, Herrmann Müller, Langenhain Tel.: 0160 / 4714873 steht auch nach dem Lehrgang für weitere Fragen zur Verfügung.

Wenn Sie Interesse haben, dann können Sie sich beim Vereinsvorstand oder bei den Ausbildungsleitern erkundigen und anmelden!

Den Ort und die Termin der Lehrgänge finden Sie unter dem Hinweis Termine.